Einfuhr Zollfrei einführen darf man 200 Zigaretten oder 250 Gramm Pfeifentabak sowie einen Liter Alkohol. Schmuck, Kamera und persönlicher Filmvorrat bleiben ebenfalls unbeanstandet. Bei umfangreichen Ausrüstungen, speziell bei elektronischen und optischen Geräten, liegt es im Ermessen des Zollbeamten, sie als Handelsware oder als persönliche bzw. berufliche Gebrauchsgüter einzustufen. Aber da kann man ja ein Wörtchen mitreden! Drogen, Waffen und obszöne oder pornografische Literatur dürfen auf keinen Fall eingeführt werden.
Ausfuhr Strengstens untersagt ist die Ausfuhr von Drogen. Eingrenzende Bestimmungen gelten für Antiquitäten sowie für alte und neue Buddhastatuen. Für den Export solcher Gegenstände ist eine Genehmigung des Department of Fine Arts, Na Prathat Road, Bangkok, Tel. 2217811, erforderlich. Anträge müssen bis spätestens fünf Tage vor Ausreise gestellt werden.
Devisen Bei Einreise dürfen thailändische Baht und Devisen in Banknoten oder anderer Form in beliebiger Menge eingeführt werden. Die Ausfuhr von Devisen in Form von Bargeld oder Reiseschecks ist nur bis zum Gegenwert des eingeführten Betrages erlaubt. Wer einen größeren Betrag ausführen will, muß nachweisen, daß er das Geld persönlich ins Land gebracht hat. Deshalb ist es ratsam, Bargeld im Wert von über US$ 10.000,- bei der Einreise zu deklarieren. Mehr als 50.000 B in Landeswährung dürfen pro Person nicht ausgeführt werden. Wer allerdings in ein angrenzendes Land wie z.B. Malaysia reist, darf 100.000 B in Landeswährung über die Grenze bringen. Überzähliges Geld kann bei Ausreise in Bangkok am Airport in andere Währungen umgetauscht werden.
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